Rechte und Pflichten der Eltern

Elternrechte in der Schule

Schulwahl:

  • Schule in staatlicher oder privater Trägerschaft (Art. 7.4 GG, § 72.4 SchG)
  • Antragsrecht zu vorzeitiger Einschulung oder Zurückstellung (§ 74 SchG)
  • Schulpflichtbefreiung bei besonderen Voraussetzungen (§ 72.1 SchG)

Schullaufbahnwahl aufgrund von Empfehlungen der Schule:
a) Gemeinsame Bildungsempfehlung
b) Aufnahmeprüfung (Anl. 28 Ziff. 3.3 und 4.4; § 6 ff. Anl. 27)

  • Schülerbeurlaubung, Unterrichtsbefreiung (§§ 3 u. 4 Schulbesuchsverordnung, Anl. 19)
  • Hausunterricht bei längerer Schülererkrankung (§ 21 SchG)
  • Entscheidung über Teilnahme am Religionsunterricht (bis zur Religionsmündigkeit des Schülers) (§ 100.1 SchG)
  • Anrufung der Schulkonferenz bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§ 90.4 SchG)

Informationsrechte

  • Familien- und Geschlechtserziehung (§ 100b Abs. 3 SchG; Anl. 64)
  • Lern- und Leistungsstand in der Klasse (§ 7.3 Notenbildungsverordnung, Anl. 21)
  • Leistungsdokumentationen in Form von Berichten und Zeugnissen (Anl. 21 und Anl. 24)

Anhörungsrechte

  • Bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§ 90.7 SchG)
  • Rechte im kollektiven inner- und außerschulischen Bereich
  • Informations-, Mitwirkungs-, Mitbestimmungs-, Anhörungs-, Entscheidungs- und Initiativrecht          


Elternpflichten in der Schule
 

  • Beachtung der Zuständigkeit für die elterliche Sorge des Kindes (§§ 1626 und 1671 BGB, Übersicht 2 in FK 7)
  • Anmeldung des Kindes an der Schule ( 85.1 SchG)
  • Einhaltung des Schulbezirks (§§ 85.1 und 72.3 SchG)
  • Wahrung des regelmäßigen Schulbesuchs (§ 85.1 SchG)
  • Ausstattungspflicht in gehöriger Weise (§ 85.1 SchG)
  • Einhaltung der Schul- und Hausordnung ( 85.1 und § 72.3 SchG)
  • Unterstützungspflicht bei der schulischen Erziehung ( 55.1 SchG)
  • Zulassung der Schulgesundheitspflege (§ 85.1 SchG)
  • Zulassung pädagogisch-psychologischer Prüfungen bei Sonderschulbedürftigkeit und Einschulung (§ 82.2 und § 85.1 SchG)
  • Einhaltung der Grenzen des Elternrechts (§ 4 EBR-VO, Anl. 14)

Informationspflichten

  • Entschuldigungspflicht bei krankheitsbedingter Verhinderung des Kindes (§ 2.1 Schulbesuchsverordnung, Anl. 19)
  • Mitteilungspflicht bei Erkrankung des Kindes an ansteckender Krankheit (§ 45 Anl. 51)

Kollektivpflichten

  • Beteiligung an den Elterngremien der Schule (§ 55.1 SchG)
  • Verschwiegenheitspflicht bei Mitarbeit in den Elterngremien (§ 47.11 SchG)

 
Werteerziehung im Unterricht, im Schulhaus und auf dem Pausenhof für das soziale Miteinander im Unterricht
 

  • Begrüßung und Verabschiedung
  • Schulranzen aufhängen (wenn möglich)
  • Schulregeln beachten

Im Schulhaus:

  • Gehen (kein Rennen) im Schulhaus
  • Angemessene Lautstärke bei Unterhaltungen
  • Balgereien auf den Fluren vermeiden
  • Kleidung/Turnbeutel ordentlich an die Garderobe hängen
  • Kurzer Gruß bei Begegnungen
     
  • Während der großen Pause halten sich die Schüler grundsätzlich nur auf dem Pausenhof auf. Ausnahmen genehmigt die Pausenaufsicht.
  • Spielgeräte werden zu Beginn der Pause geholt und am Ende der Pause vom gleichen Schüler / von der gleichen Schülerin wieder aufgeräumt.
  • Bei Nässe und Frost ist das Spielen auf dem Klettergerüst untersagt.
  • Die Schulhofgrenzen werden eingehalten.
  • Im Winter werden keine Schneebälle geworfen und keine Rutschbahnen gemacht.
  • Schüler nehmen Rücksicht aufeinander bei den verschiedenen Spielen.
  • Toiletten werden sauber hinterlassen.

Kontakt

Schlössleweg 5 | 72517 Sigmaringendorf
07571 645809-0
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