Rechte und Pflichten der Eltern

Elternrechte in der Schule

Schulwahl:

  • Schule in staatlicher oder privater Trägerschaft (Art. 7.4 GG, § 72.4 SchG)
  • Antragsrecht zu vorzeitiger Einschulung oder Zurückstellung (§ 74 SchG)
  • Schulpflichtbefreiung bei besonderen Voraussetzungen (§ 72.1 SchG)

Schullaufbahnwahl aufgrund von Empfehlungen der Schule:

a) Gemeinsame Bildungsempfehlung
b) Aufnahmeprüfung (Anl. 28 Ziff. 3.3 und 4.4; § 6 ff. Anl. 27)

  • Schülerbeurlaubung, Unterrichtsbefreiung (§§ 3 u. 4 Schulbesuchsverordnung, Anl. 19)
  • Hausunterricht bei längerer Schülererkrankung (§ 21 SchG)
  • Entscheidung über Teilnahme am Religionsunterricht (bis zur Religionsmündigkeit des Schülers) (§ 100.1 SchG)
  • Anrufung der Schulkonferenz bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§ 90.4 SchG)

Informationsrechte

  • Familien- und Geschlechtserziehung (§ 100b Abs. 3 SchG; Anl. 64)
  • Lern- und Leistungsstand in der Klasse (§ 7.3 Notenbildungsverordnung, Anl. 21)
  • Leistungsdokumentationen in Form von Berichten und Zeugnissen (Anl. 21 und Anl. 24)

Anhörungsrechte

  • Bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§ 90.7 SchG)
  • Rechte im kollektiven inner- und außerschulischen Bereich
  • Informations-, Mitwirkungs-, Mitbestimmungs-, Anhörungs-, Entscheidungs- und Initiativrecht          

Elternpflichten in der Schule

  • Beachtung der Zuständigkeit für die elterliche Sorge des Kindes (§§ 1626 und 1671 BGB, Übersicht 2 in FK 7)
  • Anmeldung des Kindes an der Schule ( 85.1 SchG)
  • Einhaltung des Schulbezirks (§§ 85.1 und 72.3 SchG)
  • Wahrung des regelmäßigen Schulbesuchs (§ 85.1 SchG)
  • Ausstattungspflicht in gehöriger Weise (§ 85.1 SchG)
  • Einhaltung der Schul- und Hausordnung ( 85.1 und § 72.3 SchG)
  • Unterstützungspflicht bei der schulischen Erziehung ( 55.1 SchG)
  • Zulassung der Schulgesundheitspflege (§ 85.1 SchG)
  • Zulassung pädagogisch-psychologischer Prüfungen bei Sonderschulbedürftigkeit und Einschulung (§ 82.2 und § 85.1 SchG)
  • Einhaltung der Grenzen des Elternrechts (§ 4 EBR-VO, Anl. 14)

Informationspflichten

  • Entschuldigungspflicht bei krankheitsbedingter Verhinderung des Kindes (§ 2.1 Schulbesuchsverordnung, Anl. 19)
  • Mitteilungspflicht bei Erkrankung des Kindes an ansteckender Krankheit (§ 45 Anl. 51)

Kollektivpflichten

  • Beteiligung an den Elterngremien der Schule (§ 55.1 SchG)
  • Verschwiegenheitspflicht bei Mitarbeit in den Elterngremien (§ 47.11 SchG)

Werteerziehung im Unterricht, im Schulhaus
und auf dem Pausenhof für das soziale Miteinander im Unterricht

  • Begrüßung und Verabschiedung
  • Schulranzen aufhängen (wenn möglich)
  • Schulregeln beachten

Im Schulhaus:

  • Gehen (kein Rennen) im Schulhaus
  • Angemessene Lautstärke bei Unterhaltungen
  • Balgereien auf den Fluren vermeiden
  • Kleidung/Turnbeutel ordentlich an die Garderobe hängen
  • Kurzer Gruß bei Begegnungen
  • Während der großen Pause halten sich die Schüler grundsätzlich nur auf dem Pausenhof auf. Ausnahmen genehmigt die Pausenaufsicht. Spielgeräte werden zu Beginn der Pause geholt und am Ende der Pause vom gleichen Schüler / von der gleichen Schülerin wieder aufgeräumt.
  • Bei Nässe und Frost ist das Spielen auf dem Klettergerüst untersagt.
  • Die Schulhofgrenzen werden eingehalten.
  • Im Winter werden keine Schneebälle geworfen und keine Rutschbahnen gemacht.
  • Schüler nehmen Rücksicht aufeinander bei den verschiedenen Spielen.
  • Toiletten werden sauber hinterlassen.

Kontakt

Schlössleweg 5 | 72517 Sigmaringendorf
07571 645809-0
07571 645809-19
info@donau-lauchert-schule.de