Krankmeldungen von SchülerInnen
- Die Erziehungsberechtigten entschuldigen das Kind ab dem ersten Krankheitstag telefonisch.
- Die Krankmeldung muss rechtzeitig vor Beginn des Unterrichts (vor 7.30 Uhr) bei der Schule eingegangen sein. Bitte sprechen Sie verständlich auf den Anrufbeantworter und nennen Sie den Vor- und Nachnamen Ihres Kindes sowie die Klasse, die es besucht. Geben Sie bitte an, weshalb Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann und wie lange es in etwa fehlen wird.
- Der Anrufbeantworter wird rechtzeitig abgehört und der entsprechende Klassen- bzw. Fachlehrer wird informiert.
- Bei längerer Krankheit bzw. nach einem Wochenende bitten wir um erneute Krankmeldung.
- Fehlt ein Schüler/eine Schülerin unentschuldigt, wird baldmöglichst durch die Schule über dessen Verbleib im Elternhaus nachgefragt. Dies kostet Zeit, die nicht für den Unterricht zur Verfügung steht. Bitte halten Sie sich daher unbedingt an die oben genannten Regelungen.
- Bitte beachten Sie, dass Sie bei Krankheit Ihres Kindes das vorbestellte Mittagessen selbstständig bei der Betreuung bis spätestens 8.15 Uhr morgens abbestellen müssen. Bei Versäumnis muss Ihnen der Betrag für das Mittagessen in Rechnung gestellt werden.
- Melden Sie Ihr Kind bitte separat in Schule und Betreuung krank!